Patientenverfügung

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung kann für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können und eine medizinische Behandlung notwendig wird, schriftlich erstellt werden.

Sie können bestimmen, in welchen Krankheitsfällen die Patientenverfügung gelten soll und welche medizinische Behandlung Sie dann wünschen. Dabei geht es vor allem um Ihr Recht auf Selbstbestimmung, gerade im Zusammenhang mit lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen. So kann sichergestellt werden, dass eine Behandlung Ihren Wünschen entsprechend fortgesetzt oder auch abgebrochen wird.

Es empfiehlt sich, solche lebenswichtigen Entscheidungen mit einer Vertrauensperson und einem Arzt*einer Ärztin besprechen. Je genauer Sie auf einzelne medizinische Maßnahmen eingehen, desto besser kann Ihren Vorstellungen entsprochen werden.

Nehmen Sie sich Zeit, Ihre Vorstellungen bezüglich Leben und Sterben zu bedenken!