Amtsgericht Regensburg

Betreuungsgericht - Zuständigkeiten und Aufgaben

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Das Betreuungsgericht ist zuständig für die Anordnung, Änderung und Aufhebung von Betreuungen und Einwilligungsvorbehalten, aber auch für die grundrechtsrelevanten Entscheidungen über Unterbringungen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen, Bettgitter etc.) und ärztliche Zwangsmaßnahmen. Im Rahmen der ihm obliegenden „Fürsorge und Aufsicht“ berät und kontrolliert das Amtsgericht die Betreuer*innen.

Das Betreuungsgericht hat neben seiner Rechtsaufsicht (Rechnungslegung, Vermögensverzeichnis, Berichte, Auskünfte, Ge- und Verbote) die Betreuer*innen bei der Erledigung der Arbeiten auch zu unterstützen und zu beraten. Ehrenamtlich tätige Betreuer*innen, die erstmalig eine Betreuung übernehmen, finden beim Betreuungsgericht – neben der Betreuungsstelle und den Betreuungsvereinen - also einen weiteren Ansprechpartner, der sowohl bei der Aufnahme der Betreuungstätigkeit als auch im weiteren Verlauf beratend zur Seite stehen kann.

Örtlich zuständig ist in erster Linie das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Fürsorgebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Vordrucke für die Anregung zur Bestellung eines Betreuers und für das grundsätzlich erforderliche ärztliche Zeugnis liegen in den Geschäftsstellen des Betreuungsgerichts auf. Sie können auch telefonisch angefordert werden.

Für persönliche Vorsprachen bietet das Amtsgericht Regensburg den „Bürgerservice Justiz“ an. Die Arbeit der Betreuungsgerichte kann sehr erleichtert werden, wenn bei der Anregung von Entscheidungen vorhandene betreuungsrelevanten Vollmachten, Betreuungsverfügungen, Bankvollmachten und bereits vorhandene ärztliche Zeugnisse vorgelegt werden. Im Bedarfsfall können die breit aufgestellten Internetauftritte anderer Betreuungsgerichte (z.B. München) genutzt werden.

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

0941 / 2003-457
Telefax: 0941 / 2003-451
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Sprechzeiten

Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.