- Regensburger Betreuungsverein
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Wissenswertes
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung bietet die Möglichkeit, bereits im Vorfeld die Einrichtung und Führung einer rechtlichen Betreuung zu gestalten, wenn eine Vollmachtserteilung an Familienangehörige oder sonstige Vertrauenspersonen nicht ausgesprochen werden kann.
Sie können angeben, wen Sie sich als Betreuer wünschen und wer auf keinen Fall dafür in Frage kommt. Außerdem können Sie z.B. regeln, wo Sie wohnen möchten, wie die Verwaltung Ihres Vermögens gestaltet werden soll oder von wem Sie ärztlich behandelt werden möchten.
Die geäußerten Wünsche sind für Betreuer grundsätzlich verbindlich, deren Umsetzung muss jedoch zumutbar sein.