Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist das Mittel der Wahl, wenn eine Vollmachtserteilung an Familienangehörige oder sonstige Vertrauenspersonen nicht ausgesprochen werden kann. Sie bietet die Möglichkeit, bereits im Vorfeld die Einrichtung und Führung einer rechtlichen Betreuung zu gestalten. Sie können angeben, wen Sie sich als Betreuer*in wünschen und wer auf keinen Fall dafür in Frage kommt. Außerdem können Sie z.B. regeln, wo Sie wohnen möchten, wie die Verwaltung Ihres Vermögens gestaltet werden soll oder von wem Sie ärztlich behandelt werden möchten.

Die*der bestellte Betreuer*in unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts.
Die geäußerten Wünsche sind für Betreuer*innen grundsätzlich verbindlich, deren Umsetzung muss jedoch zumutbar sein.